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Das Compounder-Stipendium

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Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Stipendium zu bekommen?
Wann und wie findet die Auslosung statt?
Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Wie und wann bekomme ich das Geld?
Wo finde ich die vollständigen Teilnahmebedingungen?

Du hast weitere Fragen zum Stipendium? Kontaktiere uns!

Teilnahmebedingungen

Es gelten die folgenden Bedingungen:

(1) Die Aktion wir durchgeführt von der Compounder GmbH, c/o Bürogemeinschaft, Vondelstraße 35, 50677 Köln (nachfolgend „Compounder“), die die unter der Domain www.compounder.eu vorgehaltene Plattform anbietet.

(2) Teilnahmeberechtigt ist jede(r) rechtmäßig registrierte Nutzer(in) der Plattform ab 16 Jahren. Teilnehmer(in) ist diejenige Person, welcher der Compounder-Account gehört, mit dem sich für eine der Partnerhochschulen beworben wurde. Partnerhochschulen sind alle Hochschulen, die auf der Plattform von Compounder sichtbar sind.

(3) Die Teilnahme ist kostenlos.

(4) Die Aktion beginnt am 15.12.2022 und läuft auf unbestimmte Zeit. Es werden pro Jahr zwei Stipendien in Höhe von jeweils 300 € vergeben; eins zum Sommersemester und eins zum Wintersemester.

(5) Der/Die Gewinner(in) des Stipendiums wird per Zufallsprinzip festgestellt. Zur Auslosung des Gewinners/der Gewinnerin wird ein Online-Zufallsgenerator genutzt (https://miniwebtool.com/de/random-name-picker/). Der/Die Gewinner(in) wird per Zufall festgestellt und von Compounder kontaktiert. Stichtag der Auslosung ist jeweils der 20.06. für das Sommersemester und der 20.12. für das Wintersemester eines jeden Jahres.

(6) Die Ausstellung des Stipendiums ist an die Bedingung geknüpft, dass der/die Teilnehmer(in) sich über die Plattform für eine der Partnerhochschulen bewirbt und sich endgültig einschreibt, d.h. einen Studienvertrag mit der Partnerhochschule eingeht. Ferner gilt die Bedingung, dass der/die Teilnehmer(in) die eigene Immatrikulationsbescheinigung auf seinem/ihrem Compounder-Account innerhalb von 30 Tagen nach Immatrikulation hochlädt, damit Compounder sicherstellen kann, dass eine Immatrikulation erfolgt ist und die Bedingungen somit erfüllt worden sind. Erfolgt das Hochladen nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit, ist Compounder nicht mehr dazu verpflichtet, dem/der Teilnehmer(in) das Stipendium auszustellen. Der/Die Teilnehmer(in) ist jederzeit dazu berechtigt, die Immatrikulationsbescheinigung in seinem/ihrem Account zu läschen.

(7) Das Stipendium ist eine einmalige Auszahlung auf das Konto des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Compounder haftet nicht für Mängel sowie für durch sachgemäßen und/oder unsachgemäßen Umgang hervorgerufene Unfälle.

(8) Das Stipendium wird dem/der Teilnehmer(in) per Banküberweisung zugestellt. Dazu erklärt sich der/die Teilnehmer(in) damit einverstanden, dass Compounder seine/ihre E-Mail-Adresse über die Plattform einsehen kann, um den/die Teilnehmer(in) zu kontaktieren und die Bankdaten per E-Mail zu erfragen und damit die Übergabe des Stipendiums zu ermöglichen.

(9) Ein Tausch des Stipendiums ist nicht möglich. Das Stipendium ist nicht übertragbar. Der/Die Teilnehmer(in) akzeptiert notwendige Änderungen des Stipendiums, die durch andere au&szlgi;erhalb des Einflussbereichs der Compounder GmbH liegenden Faktoren bedingt sind.

(10) Compounder behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität der Aktion gefährden.

(11) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Compounder das Recht vor, Personen von der Aktion auszuschließen.

(12) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls kann das Stipendium in diesen Fällen auch nachträglich zurückgefordert werden.

(13) Compounder behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu ändern.

(14) Eine Weitergabe der zur Aktion gemachten persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt. Sie dienen lediglich der Durchführung der Aktion bzw. Übermittlung des Stipendiums. Der/Die Teilnehmer(in) ist jederzeit berechtigt, der Speicherung bzw. Nutzung seiner/ihrer Daten im Rahmen der Durchführung der Aktion per E-Mail an support@compounder.eu zu widersprechen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Aktion jedoch nicht mehr möglich.

(15) Es gelten die unter https://www.compounder.eu/de/datenschutz abrufbaren Datenschutzbestimmungen.

(16) Alle Teilnehmer der Aktion erkennen diese Bedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Anfragen bezüglich der Aktion sind an a title="Den Compounder-Support via E-Mail kontaktieren" href="mailto:support@compounder.eu">support@compounder.eu zu richten.

(17) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hier wird gerade gezaubert – das könnte ein wenig dauern!