Was Du vorher wissen solltest
Die Hochschulzugangsberechtigungen für die Bundesländer unterscheiden sich in allgemein und fachgebunden.
Eine allgemeine Hochschulreife erlaubt es dir, an allen Universitäten Deutschlands zu studieren. In (fast) allen Bundesländern besitzt Du eine allgemeine Hochschulreife, wenn Du einen Meister oder gleichwertigen Abschluss absolviert hast.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife hingegen, kannst Du nur Studiengänge antreten, welche Deiner Ausbildung ähneln, für gewöhnlich wird der Fachbereich auf Deinem Abschlusszeugnis erwähnt. Hier sind die Voraussetzungen je nach Bundesland ziemlich unterschiedlich. In manchen Bundesländern reicht eine Berufsausbildung aus (z. B. Rheinland-Pfalz), während in anderen Bundesländern noch meist mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt werden.
Klicke auf die Überschrift der jeweiligen Bundesländer, um mehr über die Voraussetzungen herauszufinden.
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