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Nebenjob als Student

Nebenjobs während des Studiums sind eine beliebte Möglichkeit, das Einkommen aufzubessern. Wir beantworten Dir wichtige Fragen zu Verdienstgrenzen, Minijobs, Arbeitsstunden und den Auswirkungen auf das Studium. Erfahre, wie Du als Student finanziell flexibel sein kannst, ohne Dein Studium zu beeinträchtigen.

Wie viel darf man als Student im Nebenjob verdienen?

Als Student hast Du die Möglichkeit, ein monatliches Einkommen zu erzielen, ohne dass es zu Auswirkungen auf Deinen Studentenstatus oder deine Sozialleistungen kommt. Die Verdienstgrenze liegt bei 520 € pro Monat. Solange Du diesen Betrag nicht überschreitest, kannst Du Deinen Nebenjob problemlos ausüben und weiterhin von bestimmten Vergünstigungen profitieren – wie zum Beispiel die kostenlose Versicherung über die Familienversicherung Deiner Eltern und anrechnungsfreies BAföG.

Was passiert, wenn man als Student mehr als 520 € verdient?

In diesem Fall müssen sowohl Du als auch Dein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Das heißt, dass Du nicht mehr kostenlos in der Familienversicherung Deiner Eltern sein darfst und, solltest Du BAföG bekommen, dies gekürzt wird. Du solltest Dich bei Deinem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde über die genauen Auswirkungen informieren, da sich die Regelungen je nach individueller Situation unterscheiden können.

Kann ein Student einen Minijob ausüben?

Ja, ein Student kann einen Minijob ausüben. Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen 520 € nicht überschreitet. Dies ermöglicht es Dir, den Job neben Deinem Studium auszuüben und weiterhin von den Vorteilen eines Studentenstatus zu profitieren. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Minijob bestimmte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen hat, die Du beachten solltest.

Werkstudentenjob oder Minijob – was ist besser für Studenten?

Minijob:
– Verdienstgrenze: Bei einem Minijob darf das monatliche Einkommen 520 € nicht überschreiten, um steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile zu behalten.
– Sozialversicherungsbeiträge: Als Minijobber zahlst Du geringere oder keine Sozialversicherungsbeiträge, was zu höheren Nettoeinnahmen führen kann.
– Arbeitsstunden: Du kannst in einem Minijob bis zu 520 € verdienen, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche.
– Flexibilität: Minijobs bieten oft flexible Arbeitszeiten, die sich gut mit dem Studium vereinbaren lassen.

Werkstudentenjob:
– Verdienstgrenze: Als Werkstudent gibt es keine Verdienstgrenze, Du kannst ein höheres Einkommen erzielen.
– Sozialversicherungsbeiträge: Wenn Du bis zu 20 Stunden die Woche arbeitest, kannst Du kostenlos familienversichert bleiben. Es fällt dann nur die Rentenversicherung an, die Du Dir mit Deinem Arbeitgeber teilst.
– Arbeitsstunden: Werkstudenten dürfen in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
– Berufserfahrung: Werkstudentenjobs bieten oft die Möglichkeit, praktische Erfahrungen im eigenen Studienbereich zu sammeln und sich frühzeitig mit potenziellen Arbeitgebern zu vernetzen.

Letztendlich hängt die Wahl zwischen einem Minijob und einem Werkstudentenjob von Deinen individuellen Bedürfnissen, Deinem Studienplan und Deinen Karrierezielen ab. Ein Minijob kann für diejenigen geeignet sein, die flexible Arbeitszeiten und begrenzte Arbeitsstunden wünschen, während ein Werkstudentenjob die Möglichkeit bietet, relevante Berufserfahrung zu sammeln, aber möglicherweise etwas mehr zeitliche Verpflichtungen erfordert.

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