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Nutzungsbedingungen

I. Geltungsbereich/Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Compounder GmbH, c/o Bürogemeinschaft, Vondelstraße 35, 50677 Köln, (nachfolgend „Anbieter“) und den registrierten Nutzern, die das unter der Domain https://www.compounder.eu/ (nachfolgend „Compounder“) vorgehaltene Angebot sowie die weiteren vom Anbieter im Rahmen von Compounder angebotenen Dienste nutzen möchten.

2. „Verbraucher“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind natürliche Personen, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3. „Nutzer“ meint sowohl Studienbewerber als auch Mitarbeiter von Hochschulen, die Compounder nutzen.

4. Vertragssprache ist deutsch.

5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden nur dann und insoweit Anwendung, als sie vom Anbieter schriftlich anerkannt werden.

II. Vertragsgegenstand

1. Der Anbieter stellt dem Nutzer mit Compounder eine Informations-, Service- und Kommunikationsplattform im Bereich Recruiting, Zulassungs- und Bewerbermanagement zum Zwecke der Vermittlung von Studienbewerber an Hochschulen zur Verfügung.

2. Die Nutzung von Compounder als Studienbewerber ist nur nach unentgeltlicher Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos („Bewerber-Account“) möglich. Ein Anspruch auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Nutzeranträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Die Nutzung als Mitarbeiter einer Hochschule setzt einen entgeltlichen Vertrag zwischen dem Anbieter und der jeweiligen Hochschule sowie die Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos („Mitarbeiter-Account“) voraus. Mit der Übermittlung der Zugangsdaten an die Hochschule durch den Anbieter erhält der Hochschulmitarbeiter die technische Möglichkeit und Berechtigung mittels Internets auf Compounder zuzugreifen und sämtliche Funktionalitäten im Rahmen des mit der Hochschule geschlossenen Vertrags und dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem mit der Hochschule geschlossenen Vertrag.

III. Registrierung und Nutzer-Accounts

1. Die Nutzung von Compounder setzt die Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos („Accounts“) voraus. Der Nutzer muss zur Registrierung und Eröffnung eines Accounts im Registrierungsformular Vor- und Nachname sowie eine gültige E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort erstellen.

1.1. Registrierung/Vertragsschluss als Studienbewerber (Bewerber-Account)

Bei der unentgeltlichen Registrierung für Compounder als Studienbewerber gilt: Mit Absenden des Registrierungsformulars und akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrags ab. Akzeptiert der Anbieter die Registrierung, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Aktivierungslink. Mit Bestätigen des Aktivierungslinks kommt zwischen dem Anbieter und dem Nutzer ein Vertrag über die unentgeltliche Nutzung von Compounder zustande. Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Nutzer ein Bewerber-Account angelegt, auf den er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann über den passwortgeschützten Nutzerbereich jederzeit geändert werden. Unentgeltliche Nutzungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

1.2. Registrierung als Mitarbeiter einer Hochschule

Mitarbeiter von Hochschulen können den Account („Mitarbeiter-Account“) erst nach Vertragsschluss zwischen Anbieter und Hochschule nutzen. Die Laufzeit des Mitarbeiter-Accounts richtet sich nach dem mit der Hochschule geschlossenen Vertrag. Endet der Vertrag mit der Hochschule oder entzieht die Hochschule dem Mitarbeiter die Zugangsberechtigung zu Compounder (bspw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses), ist der Anbieter jederzeit berechtigt den Zugang zu Compounder zu sperren und den Mitarbeiter-Account zu löschen.

2. Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Pro Nutzer ist ein Account anzulegen. Ein Account ist nicht übertragbar. Dies gilt auch und insbesondere bei Mitarbeiter-Accounts von Hochschulen. Der Anbieter behält sich vor, die Einhaltung dieser Nutzungsbeschränkung auch mit technischen Mitteln zu überprüfen.

3. Die Registrierung ist nur im eigenen Namen erlaubt. Nutzer müssen entweder zum Zeitpunkt der Registrierung und des Vertragsschlusses das 16. Lebensjahr vollendet oder ihre gesetzlichen Vertreter müssen der Registrierung zugestimmt haben.

IV. Buchung weiterer Bewerbungen, Preise und Zahlungsbedingungen

1. Compounder stellt Studienbewerbern, die zum Zeitpunkt der Registrierung über keinen Schulabschluss eines Mitgliedstaates der Europäischen Union verfügen, mit Ausnahme des sogenannten „IB Diploma“, (nachfolgend „internationale Nutzer“) ein Kontingent an unentgeltlichen Bewerbungen zur Bewerbung an Hochschulen bereit. Die Höhe des Kontingentes wird den internationalen Nutzern bei der Registrierung angezeigt. Jede weitere Bewerbung an einer Hochschule, über das Kontingent hinaus, bedarf der Buchung einer kostenpflichtigen Zusatzbewerbung (nachfolgend „Zusatzbewerbung“).

2. Internationale Nutzer aus Afghanistan, Iran und Pakistan zahlen zusätzlich eine einmalige Gebühr zur Freischaltung des Registrierungsprozesses.

3. Der Abschluss einer kostenpflichten Zusatzbewerbung vollzieht sich wie folgt:

(a) Die unter diesem Link bzw. diesem Link enthaltenen Produktbeschreibungen stellt keine verbindliches Angebot dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den internationalen Nutzer.
(b) Der internationale Nutzer wählt zunächst die gewünschte Anzahl von Zusatzbewerbungen und seine bevorzugte Zahlart aus. Der internationale Nutzer gibt seine zur jeweiligen Zahlart erforderlichen Daten an. Vor dem Absenden der Buchung kann der internationale Nutzer sämtliche zuvor eingegebenen Daten noch einmal überprüfen und bei Bedarf durch Eingabe anderer Daten korrigieren oder die im jeweiligen Eingabefeld eingegebenen Daten löschen.
(c) Eine Buchung ist nur möglich, wenn der internationale Nutzer der Geltung dieser Nutzungsbedingungen zugestimmt hat. Mit Absenden der Buchung gibt der internationale Nutzer ein Angebot auf Buchung der ausgewählten Anzahl von kostenpflichtigen Zusatzbewerbungen ab.
(d) Der Anbieter nimmt die Buchung durch Zusendung einer Bestätigungsmail an den internationalen Nutzer oder durch Aufforderung zur Zahlung an, hierdurch wird die ausgewählte Anzahl von Zusatzbewerbungen auf Basis dieser Nutzungsbedingungen gebucht. Nimmt der Anbieter das Angebot des internationalen Nutzers nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der internationale Nutzer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

4. Ein Anspruch auf Buchung einer Zusatzbewerbung besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, die Buchung einer Zusatzbewerbung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

5. Der Anbieter lässt dem internationalen Nutzer den Vertragstext dieser Nutzungsbedingungen in Textform (z.B. per E-Mail) zukommen.

6. Der internationale Nutzer zahlt das bei Buchung der Zusatzbewerbung angegebene Entgelt an den Anbieter. Das Entgelt ist im Voraus mit Buchung der Zusatzbewerbung zur Zahlung fällig.

7. Sämtliche Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer.

8. Eine (1) Zusatzbewerbung kann zur Bewerbung an einer (1) auf Compounder verfügbaren Hochschule eingesetzt werden. Zusatzbewerbungen können jederzeit während der Laufzeit des Nutzungsvertrages eingelöst werden. Zusatzbewerbungen verfallen mit Beendigung des Nutzungsvertrages.

V. Ausschluss des Widerrufsrechtes für internationale Nutzer

Ein Widerrufsrecht in Bezug auf Zusatzbewerbungen ist für internationale Nutzer ausgeschlossen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegt.

VI. Rechte und Pflichten des Anbieters

1. Der Anbieter wird für die Erbringung der Leistungen die notwendigen technischen Serverlandschaften bereitstellen, pflegen und warten. Der Anbieter ist insoweit berechtigt, sich Drittunternehmen als Subunternehmen zu bedienen.

2. Der Anbieter sichert sein System und die hinterlegten Daten entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. Eine vertragliche Verpflichtung zur Archivierung von Datensicherungsmedien besteht nicht. Der Nutzer hat keinerlei Anspruch auf Herausgabe des Datensicherungsmediums.

3. Der Anbieter ist berechtigt in einem Maße zu verändern und zu optimieren, die den Vertragszweck dieses Vertrags nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet. Im Hinblick auf unentgeltlich angebotene Leistungen ist der Anbieter berechtigt, diese nach angemessener Ankündigungsfrist jederzeit einzustellen.

4. Verstößt der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften kann der Anbieter

(a) Inhalte abändern oder löschen;
(b) den Nutzungsvertrag fristlos kündigen;
(c) den Account zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren;
(d) dem Nutzer ein Verbot erteilen, sich nach der Löschung seines Accounts unter einem anderen Namen wieder anzumelden.

Diese Sanktionen kann der Anbieter bei unentgeltlichen Nutzungsverträgen ohne vorherige Ankündigung und ohne Rücksprache mit dem Nutzer auch gegen dessen ausdrücklichen Willen verhängen.

5. Der Anbieter kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der Plattform und der Dienste ausschließen (endgültige Sperre), wenn er insbesondere

(a) falsche Daten angegeben oder eine erforderliche Aktualisierung der Daten nicht vorgenommen hat,
(b) seinen Account unberechtigt überträgt oder
(c) andere Nutzer oder den Anbieter in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Compounder missbraucht.

6. Eine endgültige Sperre ist auch dann möglich, wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

7. Nachdem ein Nutzer gesperrt wurde, besteht bei unentgeltlichen Nutzungsverträgen kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Accounts. Sobald ein Nutzer gesperrt wurde, darf sich dieser Nutzer auch nicht mit einem anderen Account anmelden.

8. Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist der Anbieter aus Sicherheitsgründen berechtigt aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. Der Anbieter informiert den Nutzer hierüber unverzüglich und teilt auf Anforderung innerhalb angemessener Frist neue Zugangsdaten mit. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wieder hergestellt werden.

VII. Rechte und Pflichten des Nutzers

1. Der Nutzer garantiert, dass die von ihm gemachten Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Er wird den Anbieter unverzüglich über Änderungen der zur Durchführung des Vertrags notwendigen Daten informieren. Er wird die IT-Infrastruktur zudem nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und alle zur Leistungsabwicklung dieses Vertrags notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.

2. Der Nutzer wird die ihm, bzw. den autorisierten Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff Dritter schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür erlangt, dass die Zugangsberechtigung von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurde, ist er verpflichtet den Anbieter umgehend hiervon zu informieren. Der Anbieter ist berechtigt, Zugangsdaten zu sperren, falls der Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines solchen Missbrauchs der Daten vorliegt. Der Nutzer hat sich zudem nach jeder Sitzung abzumelden.

3. Der Nutzer wird es unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen. Insbesondere sind Nutzer nicht berechtigt den eigenen Zugang zu Compounder anderen Personen (auch Arbeits- und Studienkollegen) zu überlassen.

4. Der Nutzer verpflichtet sich:

(a) keine beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, menschenverachtenden oder verleumderischen Inhalte zu erstellen;
(b) keine pornographischen oder rassistischen Inhalte zu erstellen;
(c) keine Inhalte zu erstellen, die gegen Jugendschutzgesetze oder Strafgesetze verstoßen;
(d) keine Handlungen durchzuführen, die das einwandfreie Funktionieren bzw. Erscheinungsbild von Compounder blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten (z.B. Denial-of-Service-Attacken oder das Hochladen von Viren oder anderem bösartigen Code);
(e) keine unwahren oder unsachlichen Inhalte zu erstellen;
(f) keine nicht genehmigte kommerzielle Kommunikation (beispielsweise Spam) auf der Compounder zu betreiben;
(g) nicht mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper) Inhalte oder Informationen von anderen Nutzern zu erfassen oder auf andere Art auf Compounder zuzugreifen, sofern nicht die ausdrückliche vorherige Erlaubnis des Anbieters eingeholt wurde;
(h) keine Anmeldeinformationen einzuholen oder auf einen Account zugreifen, die/das einem anderen Nutzer gehören/gehört und keine Daten anderer Nutzer zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten, ohne dazu berechtigt zu sein;
(i) keine gesetzlich geschützten Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein;
(j) keine Werbung für ein Unternehmen zu kommerziellen Zwecken vorzunehmen;
(k) oder Links zu solchen Inhalten zu setzen.

VIII. Einräumung von Nutzungsrechten

1. Berechtigte Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrags zeitlich beschränkte Recht, auf die Plattform mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Plattform verbundenen Funktionalitäten gemäß des jeweils geschlossenen Nutzungsvertrags zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an Softwareapplikationen, Quellcodes oder der Betriebssoftware erhält der Nutzer nicht.

2. An erstellten Nutzerinhalten räumt der Nutzer dem Anbieter für die Dauer der Laufzeit des Nutzungsvertrags die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendigen einfachen Nutzungsrechte ein. Der Nutzer garantiert, dass die vom Nutzer erstellten Nutzerinhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte.

IX. Weitergabe von Nutzerinhalten

Eine Weitergabe von hochgeladenen Nutzerhinhalten an Dritte (bspw. Bewerbungsunterlagen an Hochschulen) setzt stets das Einverständnis des Nutzers voraus. Der Anbieter wird dieses Einverständnis vor Übermittlung von Inhalten an Dritte einholen.

X. Beendigung des Vertrags/Löschung des Accounts

1. Unentgeltliche Nutzungsverträge können jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Der Nutzer kann die Kündigung über den Bewerber-Account des Nutzers auf der Plattform vornehmen, indem er seinen Bewerber-Account löscht. Alternativ kann die Kündigungserklärung per E-Mail an support@compounder.eu oder über eine sonstige Mitteilung in Textform erfolgen. Das Recht des Anbieters zur Sperrung eines Nutzerkontos nach Ziffer 6.4. und 6.5. bleibt hiervon unberührt.

2. Entgeltliche Verträge mit Hochschulen unterliegen den jeweils zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Kündigungsfristen. Mitarbeiter-Accounts können jedoch unabhängig vom Bestehen des Vertrags jederzeit vom Mitarbeiter gelöscht werden.

3. Nach Vertragsbeendigung ist der Anbieter berechtigt, alle vom Nutzer auf Compounder veröffentlichen Inhalte und Accounts zu löschen.

4. Sind Bewerber-Accounts über einen Zeitraum von 365 Tagen inaktiv, werden diese samt Inhalten seitens des Anbieters dauerhaft gelöscht. Der Anbieter wird dem Nutzer die Löschung des Accounts mit einer Frist von zwei (2) Wochen per E-Mail ankündigen. Möchte der Nutzer den Bewerber-Account fortführen, kann er der Löschung des Accounts über einen in der Löschankündigung vorgehaltenen Link widersprechen. Der Bewerber-Account bleibt in diesem Fall weitere 365 Tage aktiv.

5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

XI. Verfügbarkeit

Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit von Compounder zu 98% bei einer jährlichen Betrachtung. Nicht berücksichtigt werden dabei Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, etwa Angriffe auf Systeme des Anbieters durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende nicht planbare Wartungsarbeiten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen.

XII. Haftungsbeschränkung

1. Die Gewährleistung des Anbieters erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.

2. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
– im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie
– bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften
– bei Arglist des Anbieters.

Gleiches gilt im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Gleiches gilt im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder einer vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 12.2. und 12.3. vor.

5. Der Anbieter haftet weder für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung (Telefon-/ISDN-/DSL-Leitungen, etc.) zu seinem Server bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich des Anbieters stehen. Der Anbieter haftet ferner nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse eintreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien, der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter. Darüber hinaus haftet der Anbieter nicht für vom Nutzer generierte Inhalte.

6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Ziffer 12.2. und 12.3. dieser Nutzungsbedingungen bleiben unberührt.

7. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht.

8. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.

XIII. Online-Streitbeilegung

Der Anbieter weist den Nutzer hiermit auf die Online-Streitbeilegungs-(OS)-Seite der Europäischen Kommission mit folgendem Link hin: https://ec.europa.eu/odr. Der Anbieter ist für die Inhalte dieser Seite oder auch die Möglichkeit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens über diese Seite nicht verantwortlich. Die E-Mail-Adresse des Anbieters lautet info@compounder.eu.

XIV. Freistellung

Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Anbieter in Zusammenhang mit den Nutzerinhalten des jeweiligen Nutzers erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Nutzer bekanntwerdende Ansprüche Dritter hat dieser dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Nutzers hat dieser im Vorwege mit dem Anbieter abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Anbieter durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters. Soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Nutzer ausgeschlossen.

XV. Datenerhebung/Datenschutz

1. Informationen zur Datenerhebung durch den Anbieter können den Datenschutzinformationen entnommen werden.

2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer selbst oder durch den Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er wird personenbezogene Daten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks verarbeiten.

3. Im Rahmen der Nutzung von Compounder ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person) grundsätzlich untersagt, es sei denn der Betroffene hat in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt.

XVI. Änderung dieser Nutzungsbedingungen

1. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.

2. Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise bei einer Erweiterung der Funktionen von Compounder, einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt wird) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Anbieter nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Nutzer zumutbar ist. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen ist hier speicherbar.

3. Registrierten Nutzern werden Änderungen der AGB bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Anbieter widersprochen hat und der Anbieter auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.

XVII. Hinweis auf das VSBG (Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen)

Zur Durchführung eines Verfahrens gemäß VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und auch nicht bereit. Das VSBG fordert aber, dass dennoch auf eine für den Verbraucher zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hingewiesen wird:

Online-Schlichter
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl

Telefon: 07851 991480
E-Mail: mail@online-schlichter.de
Internet: www.online-schlichter.de

XVIII. Schlussbestimmungen

1. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, es sei denn es handelt sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher.

2. Als Gerichtsstand gilt Köln als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dezember 2012 entgegenstehen.

3. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.

[Stand: 26.02.2023]

Hier wird gerade gezaubert – das könnte ein wenig dauern!