So wirst Du Beamtin/Beamter

Werde Teil des Staatsapparates
Als Beamtin/Beamter bist Du für den Staat tätig und hast einen sicheren Job, da Du nicht einfach entlassen werden kannst. Es gibt vier verschiedene Laufbahnen, die Du einschlagen kannst. Je nachdem, welchen schulischen Abschluss Du hast, kannst Du folgende Laufbahnen einschlagen:
– Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss
– Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss & entsprechende Berufsausbildung
– Gehobener Dienst: Fachhochschulreife oder Hochschulreife und/oder Fachhochschulstudium (in verschiedenen Bereichen)
– Höherer Dienst: Hochschulstudium oder Master-Abschluss einer Fachhochschule
Zusätzlich unterscheidet man innerhalb dieser Laufbahnen zwischen dem nichttechnischen Dienst, in dem meist klassische Verwaltungstätigkeiten ausgeführt werden und dem technischen Dienst, der sich zum Beispiel mit der IT-Infrastruktur der Öffentlichen Verwaltung beschäftigt.
Voraussetzungen
Um die Beamtenlaufbahn einschlagen zu können, musst Du neben folgenden, allgemeinen Voraussetzungen je nach Laufbahn weitere Kriterien erfüllen:
– Deutsche Staatsbürgerschaft. Als EU-Staatsbürger hast Du jedoch oft die gleichen Einstiegschancen und auch als Angehörige(r) einer anderen Nationalität kannst Du eingestellt werden.
– Du musst Dich dazu verpflichten, Deine Dienstpflichten zuverlässig und gesetzestreu zu erfüllen und für das Grundgesetz einzustehen
– Je nach Laufbahn gibt es gewisse Altersgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen
– Du musst gesundheitlich geeignet und darfst nicht vorbestraft sein


Ablauf der Beamtenlaufbahn
Nach Deiner erfolgreichen Bewerbung folgen ein Einstellungstest und ein Vorstellungsgespräch. Im gehobenen Dienst musst Du oft ein aufwendiges Assessment Center durchlaufen. Außerdem gibt es eine ärztliche Untersuchung, in der eine Amtsärztin/ein Amtsarzt prüft, ob Du gesundheitlich für diesen Beruf geeignet bist.
Die Beamtenlaufbahn beinhaltet meist ein Duales Studium, was bedeutet, dass Theorie- und Praxisphasen sich abwechseln. Die Ausbildung beginnt mit dem Vorbereitungsdienst, der je nach Laufbahn zwischen sechs Monaten und drei Jahren dauern kann. Während dieser Zeit erhältst Du bereits ein Gehalt (sogenannte Anwärterbezüge) und bist Beamte(r) auf Widerruf (auch als Beamtenanwärter bezeichnet), was bedeutet, dass Du bei Zweifel an Deiner Eignung entlassen werden kannst. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung, woraufhin die Probezeit beginnt. Hier wirst Du für eine Zeit von mindestens zwei Jahren als „Beamte(r) auf Probe“ eingestellt. Nach Ablauf dieser Probezeit erhältst Du den Status „Beamte(r) auf Lebenszeit“.