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Zulassungsbeschränkte und -freie Studiengänge

Ob ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, hängt davon ab, wie begehrt er ist. Studiengänge im Bereich der Medizin, Pharmazie, Zahn- und Tiermedizin sind bundesweit zulassungsbeschränkt, da sich auf ungefähr 9.000 Medizinstudienplätze rund 40.000 Interessierte bewerben.

Zulassungsfreie Studiengänge


Die Hochschulen müssen kein Auswahlverfahren durchführen – wenn Du also Deine Bewerbung vollständig einreichst und Dich fristgerecht einschreibst, ist Dein Studienplatz quasi garantiert. Trotzdem gibt es an einigen Hochschulen, vor allem an privaten Fachhochschulen, Eignungsverfahren, die Du durchlaufen musst. Bei diesen Verfahren ist Deine Abiturnote jedoch unwichtig, hier geht es lediglich darum, Deine Persönlichkeit auf Eignung für einen bestimmten Studiengang zu prüfen.

Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge


Die Bewerbung für NC-freie Studiengänge läuft momentan noch über die Homepage bzw. das eigene Bewerbungsportal der Hochschule.

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Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Studienplätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge unterliegen einem Numerus Clausus (NC), welcher sich jedes Semester neu ergibt und sich von Studiengang zu Studiengang unterscheidet. Der NC ist dabei nicht immer nur der Abiturschnitt, den Du brauchst, um einen Studienplatz zu bekommen – manchmal werden je nach Studiengang auch Noten aus anderen Fächern wie zum Beispiel Mathe oder Physik stärker gewichtet.

Wenn nur der Abischnitt zählt, wird bei der Studienplatzvergabe folgendermaßen vorgegangen: Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abischnitt von 1,0 bekommen zuerst einen Studienplatz, dann kommen Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abischnitt von 1,1 und so weiter, bis es zum Beispiel bei 2,4 keine Plätze mehr gibt. Der NC liegt also am Ende näher an der 1,0 je mehr Abiturientinnen und Abiturienten sich für einen bestimmten Studiengang bewerben und je besser ihr Abischnitt ist.

Da der NC sich jedes Semester ändert, kann man nicht vorhersagen, wie hoch er in dem Semester sein wird, in dem Du Dich bewerben willst. Jedoch kannst Du Dich bei Deiner Wunschhochschule am NC der Vorjahre orientieren.

Örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge


Studiengänge können entweder örtlich oder bundesweit zulassungsbeschränkt sein.

Örtlich zulassungsbeschränkt bedeutet, dass dieser Studiengang nur an einer bestimmten Hochschule einem NC unterliegt (lokaler NC). Bundesweit zulassungsbeschränkt hingegen bedeutet, dass dieser Studiengang an allen Hochschulen in Deutschland mit einem NC versehen ist. Dazu zählen zum Beispiel Studiengänge im Bereich Medizin, Pharmazie, Zahn- und Tiermedizin.

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge


Die Bewerbung für bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge läuft meist über die Stiftung für Hochschulzulassung, manchmal aber auch über das eigene Bewerbungsportal der Hochschule. Die Bewerbungsfrist ist dabei meist der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester.

Der Unterschied zwischen den Bewerbungsverfahren ist, dass bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen alles über die Stiftung für Hochschulzulassung abgewickelt wird. Bei Hochschulen mit örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen läuft jedoch nur die Koordination über die Stiftung, die Vergabe wird von den Hochschulen selbst geregelt. Je nach Hochschule musst Du Dich entweder direkt bei hochschulstart.de oder aber erst über das Portal der Hochschule bewerben.

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